PARKPLATZHINWEIS
Rund um unser Gasthaus ist es für Gäste während des Gasthausbesuches gestattet unsere privaten
Park und Abstellflächen
ohne jeglicher Haftung unsererseits
unentgeltlich zu benutzen.
DIE PARKPLATZ-BESCHILDERUNG IST ANGEBRACHT
Unter den Fahrzeuglenkern gilt die StVO.
Für nicht anwesende Fahrzeughalter
und wenn das Gasthaus geschlossen hat
wird ein Parken als Besitzstörung angesehen
und es werden fallweise Klagen eingebracht!
Sollte das Auto nach dem Gasthausbesuch
"stehen bleiben"
stellt dies natürlich kein Problem dar !